Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - LfU Bayern
Quelle: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) Diese Verordnung legt Obergrenzen für Phosphatgehalte in der Waschlauge fest. Sie betrifft nur phosphathaltige Waschmittel, die zur Reinigung von Textilien im Haushalt oder in Wäschereien bestimmt sind und ist nicht anwendbar auf Export-Waschmittel oder Reinigungsmittel.