Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der ...
1. die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, auch an wechselnden Einsatzstellen, 2. die Teilnahme an Unterricht, Prüfungen und anderen Terminen an Schulen und Hochschulen, 3. notwendige Lieferverkehre und Umzüge, 4. die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen, 5.